Diese Reklamationsordnung wurde gem. Gesetz Nr.  513/1991 Slg., Handelsgesetzbuch in der gültigen und wirksamen Fassung ausgearbeitet, und bezieht sich auf Konsumgüter, bei den die Rechte des Käufers aus der Haftung für Mängel innerhalb der Garantiefrist geltend gemacht werden.

Die Garantiefrist beträgt bei Konsumgütern 24 Monate und wird um die Dauer der Garantiereparatur verlängert.

 

Der Verbraucher kann seine berechtigte Reklamation wie folgt geltend machen:

Der Verbraucher hat beim Einreichen der Reklamation beizulegen:

  • Nachweis des Verkaufs der Güter (Steuerbeleg, Rechnung, Garantieschein),
  • die reklamierte Ware mit ganzem Zubehör,

   genaue Mangelbeschreibung.

Die Betriebsstätte der Firma stellt für den Verbraucher einen Beleg über die Reklamationsannahme der Ware aus. 

Die Gewährleistung erlischt, wenn es sich um folgendes handelt:

  • Verschleiß, der auf eine normale Benutzung der Sache zurückzuführen ist,
  • nicht fachgerechte Handhabung und Verwendung,
  • Beschädigung durch Naturgewalt (z. B. Wasser, Feuer oder Blitz, u. ä.),
  • Beschädigung durch übermäßige Belastung,
  • Beschädigung der Ware beim Transport (eine solche Reklamation ist beim Verfrachter direkt geltend zu machen).

Im Falle einer berechtigten Reklamation wird die Ware für den Verbraucher kostenlos repariert. Sollte es sich um einen nicht reparierbaren Mangel handeln, wird die Ware gegen eine neue Ware ausgetauscht. Beim Warenaustausch beginnt eine neue Garantiefrist zu laufen.

Die Frist zur Erledigung der Reklamation einschließlich der Warenreparatur beträgt, ohne unnötigen Verzug, 30 Kalendertage, wenn die Vertragsparteien nicht anders vereinbaren. Diese Frist beginnt am Tag der Reklamationsannahme. Wenn diese Frist nicht eingehalten wird, hat der Verbraucher das Recht auf den Austausch der mangelhaften Ware, oder kann er vom Kaufvertrag zurücktreten.

Wir behalten uns Änderungen der Reklamationsordnung vor.