SVHC

Besonders besorgniserregende Stoffe

Um die Umweltbelastung zu minimieren und mehr Verantwortung für unseren Planeten zu übernehmen, bestätigt SUNNY hiermit, dass unsere in das EU-Gebiet gelieferten Produkte den Beschränkungen für SVHC (besonders besorgniserregende Stoffe) gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH – Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) der Europäischen Union entsprechen.

Weitere Informationen zur Kandidatenliste der SVHC finden Sie auf der folgenden Seite:
https://echa.europa.eu/en/candidate-list-table

Einige unserer Komponenten enthalten SVHC in einer Konzentration über 0,1 % (Gew./Gew.), fallen jedoch unter RoHS-Ausnahmen:

  1. Blei in Glas oder Keramik (einschließlich Matrixverbindungen), ausgenommen Kondensator-Dielektrika (z. B. piezoelektronische Bauelemente), Ausnahme 7(c)-I.

  2. Blei bis zu 85 % Gewichtsanteil in Hochtemperaturlotlegierungen, Ausnahme 7(a).

  3. Blei bis zu 0,4 % Gewichtsanteil in Kupferlegierungen, Ausnahme 6(c).

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